30.08.2010

Gebrauchsmusteranmeldung für Evers-Kettenbypass

Foto: Evers

Anschlagmittel, wie zum Beispiel Seile, Ketten, Hebebänder, sind häufig mit einer ersten Verkürzungseinrichtung versehen, um die effektive Nutzlänge des Anschlagmittels schnell und einfach zu verändern. Für die sichere Verkürzung auch unter Last hat jetzt die Evers GmbH ein entsprechendes Konzept vorgestellt.


Die eingangs beschriebenen Verkürzungseinrichtungen haben sich in der Praxis bewährt, zum Beispiel zum lotrechten Transport asymmetrischer Güter oder zum Ausbalancieren von Lasten, um eine vorab definierte Montageposition zu erreichen, wie es regelmäßig bei einem Kettengehänge der Fall ist. Nachteil: Die Änderung der Nutzlänge kann nur bei unbelastetem Anschlagmittel vorgenommen werden. Aus diesem Grund werden in der Praxis häufig "selbstgestrickte" Lösungen eingesetzt, um das zu verlängernde oder zu verkürzende Anschlagmittel mit der daran angreifenden Last zu überbrücken. Damit ist vor allem der Einsatz von Hebelzügen und Stirnradflaschenzügen gemeint, die zwischen die Anschlagmittel gehängt werden. Diese Anwendungen können allerdings zu kaum kalkulierbaren Gefährdungen für die Anwender führen und werden deshalb in der Regel durch die unterschiedlichen Überwachungsorgane untersagt.

Kettenbypass für Lastaufnahmevorrichtung

Eine ausgesprochen sichere Lösung soll dabei ab sofort ein so genannter "Kettenbypass" darstellen, den jetzt die Evers GmbH vorgestellt hat. Christoph Bergforth, Geschäftsführer bei Evers und Spezialist in den Bereichen Heben und Sichern, hatte die Idee, eine Lastaufnahmeeinrichtung so weiter zu entwickeln, dass man sie einfach und sicher unter Last in der Länge verstellen kann. Für seine Erfindung, den "Evers-Kettenbypass", erfolgte bereits eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte.

Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Anschlagmittel, vorzugsweise um Kettengehänge, die an einem ortsfesten Anschlagpunkt, zum Beispiel einem stehenden Kranhaken unter Last, angeschlagen sind. Das einzelne Kettengehänge besitzt mindestens eine erste Verkürzungseinrichtung. Die Lösung der technischen Problemstellung wird durch den Einsatz eines Handhebezeugs mit zwei Kettenbypass-Adaptern erzielt, das lösbar an das Anschlagmittel und parallel hierzu als "Bypass" angeschlagen wird.

Arbeitsweise des Bypasses

Bei einer geplanten Verkürzung des unter Last stehenden Anschlagsmittels wird das Hebezeug (Handkettenzug) mit zwei Verkürzungseinrichtungen (Kettenbypass-Adaptern), lösbar an das zu verkürzende Anschlagmittel und parallel hierzu unter Last angeschlagen. Wird jetzt bei stehendem Kran das Hebezeug betätigt und die Nutzlänge verkürzt, wird die zugehörige Last angehoben. Dadurch wird die Last vom ersten Anschlagmittel auf das Hebezeug verlagert. Zugleich wird die Nutzlänge des zu verkürzenden Anschlagmittels verringert, die ursprünglich tragende Anschlagkette hängt durch die Verlagerung der Last durch. Die gesamte Last wird jetzt von dem "Bypass"-Kettenzug getragen. Das bedeutet, das zu verkürzende Anschlagmittel sowie der Kettenzug und beide Verkürzungseinrichtungen müssen hinsichtlich der höchstzulässigen Tragfähigkeit vergleichbar sein.

Jetzt kann der ursprünglich tragende Kettenstrang verkürzt und der Durchhang der Kette hierdurch beseitigt werden. Anschließend wird der Handkettenzug wieder entlastet. Die gekürzte Kette übernimmt jetzt erneut die Lastaufnahme. Da das Hebezeug inklusive Kettenbypass entlastet ist, kann es jetzt wieder ausgehängt werden. Das Hebezeug kann nun an einem anderen Anschlagmittel erneut eingesetzt werden - um beispielsweise eine Last horizontal oder in einem bestimmten Winkel auszurichten. Das jetzt vorgestellte Verkürzungskonzept kann nach Evers-Angaben sowohl bei manuellen oder kraftbetriebenen Hebezeugen eingesetzt werden, wobei die Oberhausener auch darauf hinweisen, dass anstelle der beschriebenen Kettenverwendung beispielsweise auch ein Seil mit zugehöriger zweiter Verkürzungseinrichtung eingesetzt werden könnte.






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