Bio ist nicht gleich Bio
Was bei der Auswahl der Schmierstoffe zu beachten ist
Die richtige Produktgruppe bei der Wahl eines biologisch schnell abbaubaren Hydrauliköls ist extrem wichtig. Alle vier relevanten Gruppen beginnen mit H. Das ist dann aber auch schon die einzige wirkliche Gemeinsamkeit. Wie Experten wissen, ist die biologische Abbaubarkeit von Hydraulikölen nach der Testmethode OECD-301B mittlerweile auch gerichtlich festgeschrieben. Die Eingliederung schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten in die jeweiligen stofflich gegliederten Produktgruppen ist gemäß ISO 15380 (VDMA 24568) geregelt.
Diese vier Produktgruppen beginnen alle mit einem H, haben in ihrer Verwendbarkeit jedoch sehr große, substanzielle Unterschiede. HETG (Pflanzenöle, Hydraulic Oil Environmental TriGlyceride) sind aufgrund ihrer sehr eingeschränkten Temperaturbeständigkeit für technisch anspruchsvolle Einsätze nur sehr bedingt verwendbar. HEPG (Polyglykol-Öle, Hydraulic Oil Environmental PolyGlykol) zeigen oft eine starke Unverträglichkeit mit Anstrichen, Dichtungswerkstoffen, Schläuchen usw. Auch sie sind aus diesen Gründen nur bedingt verwendbar. Die Praxis hat gezeigt, dass gesättigte synthetische Ester (HEES) hohen Einsatzansprüchen am ehesten genügen.
Für die Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten muss man davon ausgehen, dass die Mischung biologisch schnell abbaubarer Hydrauliköle untereinander nicht gestattet ist. Viel wichtiger aber ist, dass durch Vermischungen die technischen Eigenschaften des Öls verändert werden. Vermischung betrifft nämlich nicht nur die Basisöle, sondern auch die unterschiedlichen Additive. Ünerwünschte Reaktionen eines Hydrauliköles in einer Maschine sind oftmals eine teure Folge. Außerordentlich wichtig für den Anwender ist, dass Vermischungsfreigaben ausschließlich von den Komponentenherstellern gegeben werden können.
Wenn vom Maschinen- oder Komponentenhersteller keine Freigabe erfolgt ist, lehnt dieser üblicherweise auch eine Gewährleistung oder einen Schadenersatzanspruch im Falle eines Schadens ab und es besteht auch keine Möglichkeit, ihn haftbar zu machen. Oftmals kommt es vor, dass Ölanbieter Vermischungsfreigaben erteilen. Das klingt gut, hat jedoch im konkreten Schadensfalle überhaupt keine Wirkung beim Hersteller von Maschinen oder Geräten. Denn wenn man ins so oft zitierte "Kleingedruckte" schaut, wird man feststellen, dass dieser bei einer Vermischung verschiedener Hydrauliköle jeglichen Gewährleistungsanspruch ausschließt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass letztlich immer das gleiche Hydrauliköl verwendet wird.
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