15.09.2009

Berufskraftfahrer müssen sich ab sofort weiterbilden

Weiterbildungspflicht gestartet

Nun ist es soweit: seit dem 10.September 2009 besteht die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Alle fünf Jahre müssen die Fahrer insgesamt 35 Stunden Fortbildung nachweisen.

Die Themen des Kurses, der in fünf Blöcken mit je sieben Stunden belegt werden kann, umfassen Fahrsicherheit, Ladungssicherung, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Gesundheitsschutz von Berufskraftfahrern. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Kann ein Berufskraftfahrer die vorgeschriebenen Schulungen nicht nachweisen, wird seine Fahrerlaubnis nicht verlängert und sowohl dem Fahrer als auch dem Arbeitgeber drohen empfindliche Geldbußen. Erster Stichtag für den Fortbildungsnachweis ist der 10. September 2014.




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