20.11.2009

Bewilligungszeitraum für Förderprogramm 2009 verlängert

Bis Silvester Schulungs-Vertrag abschließen

Bisher galt für den Abschluss der bewilligten Weiterbildungsmaßnahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ der 31.12.2009 als Endtermin. Da die Bewilligungsbehörde nun festgestellt hat, dass die Schulungskapazitäten nicht ausreichen, um alle bewilligten Weiterbildungen in diesem Jahr tatsächlich abzuschließen, wurde nun der Bewilligungszeitraum laut BAG für die bereits erlassenden Zuwendungsbescheide bis zum 31.03.2010 verlängert.
Voraussetzung ist, dass mit der konkreten Fördermaßnahme noch im Jahr 2009 begonnen wird. Dabei ist der Vertragsabschluss mit dem Weiterbildungsträger maßgeblich für den Beginn der Maßnahme

Eine gesonderte Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ist laut Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) nicht erforderlich. Bei Zuwendungsbescheiden, die ab dem 27.10.2009 erlassen wurden, ist diese Änderung des Bewilligungszeitraums bereits berücksichtigt. Der Bewilligungszeitraum hinsichtlich Beraufsausbildungsmaßnahmen bleibt unverändert. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Zuwendungsbescheide im Bereich des Förderprogramms „De-minimis“. Im Einzelfall kann hier der festgelegte Bewilligungszeitraum auf Antrag durch die Bewilligungsbehörde verlängert werden. Jedoch nur, wenn die betreffende Fördermaßnahme aus objektiven vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen tatsächlich bis zum 31.12.2009 nicht abgeschlossen werden kann.

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