21.01.2011

Fördergelder

Achtung Frist läuft ab!

Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die für das Jahr 2011 noch Fördergelder aus den Förderprogrammen zur Mautharmonisierung noch Mittel beantragen wollen, müssen sich beeilen.


Stichtag für den Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist der 15. Februar 2011, für das „De-minimis“-Förderprogramm der 31. März 2011. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Maßnahmen dürfen erst nach Eingang des Antrages beim BAG begonnen werden. Die Maßnahme beginnt mit dem Datum der Auftragsvergabe. Das BAG bearbeitet die Anträge nach eigenen Angaben entsprechend dem Antragseingang. Die Anträge können für die Förderperiode 2011 auch auf elektronischem Wege gestellt werden. Zugang zu den elektronischen Anträgen gibt es entweder über die Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Mit Blick auf die Förderperiode des letzten Jahres naht ebenfalls ein Stichtag: denn auch die Verwendungsnachweise für die bewilligten Fördermittel müssen in der Regel bis zum 31. März 2011 beim Bundesamt eingegangen sein.




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